Sittensen. Die Entscheidung über die Festlegung der Gebietskulisse für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist erneut vertagt worden. In dieses Städtebauförderungsprogramm ist die Gemeinde Sittensen aufgenommen worden. Innerhalb der Fördergebietskulisse kann die Kommune gezielt Projekte planen und umsetzen. Festzulegen ist die rechtliche Form in Abhängigkeit der städtebaulichen Zielvorstellungen. Das Fördergebiet erstreckt sich von der Straße Am Markt bis zur Postkreuzung. Ebenso ist die Sanierung des Freibades Teil des Konzeptes.
Zur Disposition stehen die Varianten „Sanierungsgebiet“ oder „Stadtumbaugebiet.“ Hatten die Planer von der BauBeCon Sanierungsträger GmbH zunächst die Einordnung in ein Sanierungsgebiet empfohlen, haben sie nun kurzfristig die Variante des Stadtumbaugebietes vorgeschlagen.
Die Planer sehen als wesentlichen Nachteil eines Sanierungsgebietes die Genehmigungspflicht für Bauvorhaben und die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch an. Mehr Flexibilität wird beim Stadtumbaugebiet gesehen. Für diese Variante ist keine förmliche Sanierungssatzung notwendig.
Diese Empfehlungsänderung kam den Ausschussmitgliedern indes zu kurzfristig, da ihnen detaillierte und vor allem nachvollziehbare Begründungen fehlen. Das Gremium kam überein, dass die Planer eine entsprechende Stellungnahme verfassen sollen. Die Ratsgruppe Die Grünen/WFB/FDP hatte sich bereits für ein Sanierungsgebiet als Gebietskulisse ausgesprochen. Die Ziele sind im Stadtentwicklungskonzept, mit dem sich die Gemeinde für das Programm „Lebendige Zentren“ beworben hat, festgelegt. Im Kern geht es um gemeindeeigene Flächen im öffentlichen Raum, dazu gehören der Markplatz, Heimathaus, Busbahnhof oder Mühlenteich.
Der Ausschuss kommt nun am Donnerstag, 29. Januar, 17.30 Uhr, erneut zusammen, um die Festlegung der Gebietskulisse zu diskutieren. Im Anschluss tagt der Finanzausschuss und berät über den Haushalt 2026. (hm)