Sittensen. Die Gemeinde Sittensen ist in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen worden. Innerhalb des Fördergebietes, das sich von der Straße Am Markt bis zur Postkreuzung erstreckt und auch das Freibad umfasst, kann die Kommune gezielt Projekte planen und umsetzen. Festzulegen ist die rechtliche Form in Abhängigkeit der städtebaulichen Zielvorstellungen – die sogenannte Gebietskulisse. Mehrere Sitzungen und intensive Beratungen waren nötig, bis ein Beschluss gefasst werden konnte. Nachdem die Planer von der BauBeCon Sanierungsträger GmbH nochmals eine detaillierte Stellungnahme zu ihrem Vorschlag abgegeben hatten, das Fördergebiet als „Stadtumbaugebiet“ einzuordnen, sind sowohl der Bau- und Planungsausschuss als jetzt auch der Rat dieser Empfehlung mit breiter Mehrheit gefolgt.
Als weitere Variante stand das „Sanierungsgebiet“ zur Auswahl – ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen. Nachteil: eine Genehmigungspflicht für Bauvorhaben und Eintragungen im Grundbuch. Mehr Flexibilität bietet das Stadtumbaugebiet. Damit wird keine förmliche Sanierungssatzung notwendig.
Jürgen Sausmikat und Ingo Hillert von der Ratsgruppe Die Grünen/WFB/FDP halten ungeachtet der Empfehlung der Fachplaner das Sanierungsgebiet als „genau richtig für den Ort.“ Sausmikat hatte im Fachausschuss auf das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) verwiesen, mit dem sich die Gemeinde für das Programm „Lebendige Zentren“ beworben hat. Darin seien nicht nur alle Maßnahmen, sondern auch ein Sanierungsgebiet festgelegt worden. Und er verwies nochmals darauf, dass in einem solchen Gebiet Maßnahmen steuerlich höher abgeschrieben werden könnten.
„Die Gemeinde hat die freie Auswahl, was die Gebietskulisse angeht. Entscheiden wir uns nun für eine Variante, ist das nicht förderschädlich und schadet dem Programm nicht. Kern des aufgestellten Entwicklungskonzeptes ist es nicht, viele Gebäude zu erhalten und zu sanieren, so wie es ein Sanierungsgebiet vorsieht. Die geplanten Maßnahmen betreffen fast ausschließlich Flächen, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde oder der Samtgemeinde Sittensen befinden“, führte Gemeindedirektor Jörn Keller aus.
Schwerpunktmäßig geht’s um die Areale Marktplatz, Mühlenteichgelände, Seitenräume der Bahnhofstraße, Kreuzungsbereich Lindenstraße/ Heckenweg, Busbahnhof, Ludwig-Otto-Ehlers-Haus und um Rad- und Fußwege. Und natürlich um die Sanierung des Freibades.
Für Umgestaltungen und Erneuerungen sind im Stadtumbaugebiet keine umfassenden Grunderwerbe erforderlich. Damit muss auch kein besonderes Vorkaufsrecht ausgeübt werden. In einer ersten Empfehlung hatten die Fachplaner das Sanierungsgebiet als Gebietskulisse vorgeschlagen, sich nach genauer Abwägung jedoch umentschieden. Auch Bürgermeister Diedrich Höyns sieht mehr Freiheiten für Bürger und Gemeinde bei einem Stadtumbaugebiet. Maßnahmen seien einfacher und besser zu händeln. „Finger weg vom Grundbuch“, mahnte er.
Bauamtsleiter Jörg Schmidtchen hatte in der Fachausschusssitzung noch davor gewarnt, einzelne Maßnahmen priorisieren zu wollen. Das könne ein Nachteil sein. Auch dafür hatte sich die Ratsgruppe Die Grünen/WFB/FDP ausgesprochen. (hm)