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Neubau Feuerwehrgerätehaus Wohnste: Samtgemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss zur F-Planänderung

Sittensen. Das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Wohnste genügt nicht mehr den aktuellen technischen Ansprüchen und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die Gemeinde Wohnste möchte diesen auf einem unmittelbar angrenzen Flurstück errichten, so dass der zentral gelegene Standort innerhalb des Gemeindegebietes beibehalten und für Gemeinbedarfsnutzungen erweitert werden kann.

Die im Flächennutzungsplan gesondert dargestellte Fläche nördlich der vorhandenen Einrichtungen war einmal als Tennisplatznutzung angedacht, dafür besteht inzwischen jedoch kein Bedarf mehr. Die betreffende Fläche wurde im Rahmen eines Flächentauschs von der Gemeinde abgegeben, entspricht nun aber nicht mehr der beabsichtigten Entwicklung. Das Sondergebiet Tennis soll in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden.

Ziel der F-Planänderung ist es, die im Plan bereits vorhandene Darstellung von Gemeinbedarfsflächen auszuweiten und die Zweckbestimmungen zu aktualisieren. Daher sollen Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für den Gemeinbedarf geändert werden. Den Aufstellungsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans hat der Rat der Samtgemeinde Sittensen einstimmig gefasst.

Parallel läuft das Verfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen an der Rammestraße“ der Gemeinde Wohnste.

Die Errichtung dieses Ersatzbaus soll so erfolgen, dass bis zu dessen Inbetriebnahme die alten Räumlichkeiten weiter genutzt werden können. Bei der Positionierung des neuen Gebäudes und insbesondere von dessen Zufahrt soll eine Entzerrung der Fahrverkehre der Feuerwehr und der anderen Einrichtungen – Kindergarten und Dorfhaus – geschaffen werden. Die Einsatzkräfte müssen bei Anfahrt mit dem privaten Pkw und bei Abfahrt mit dem Einsatzfahrzeug zwangsläufig jene Flächen passieren, die auch durch Kindergartenkinder und Besucher der Versammlungsräume genutzt werden.

Aus diesem Grunde ist geplant, das neue Feuerwehrgerätehaus mit einer eigenen, neu herzustellenden Zufahrt auf die Kreisstraße zu versehen. Für dieses Vorhaben erfolgt ergänzend die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Wohnste. (hm)

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