Sittensen. Das Klostergut Burgsittensen liegt im Außenbereich der Gemeinde Tiste und ist derzeit ausschließlich landwirtschaftlich nutzbar. Eigentümer ist der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, Klosterkammer Hannover, der für den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage verantwortlich ist.
Um diese zu erhalten und zukunftsfähig als Lebens- und Lernort zu entwickeln, soll es künftig als Sondergebiet „Klostergut Burgsittensen“ dargestellt werden. Die dafür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Tiste „Klostergut Burgsittensen“, in dem die zulässigen Nutzungen im Detail festgesetzt werden.
Der Samtgemeinderat votierte jetzt mit großer Mehrheit für den Feststellungsbeschluss für die F-Planänderung, Uwe Hellmers und Ingo Hillert von den Grünen stimmten dagegen. Der Beschlussfassung war eine Diskussion über mangelnde Detailinformationen auf Samtgemeindeebene vorangegangen. Das veranlasste Samtgemeindebürgermeister Jörn Keller, wie auch schon im Bauausschuss, zu einem grundsätzlichen Statement zu den Gepflogenheiten zwischen Mitgliedsgemeinden und Samtgemeinde hinsichtlich Flächennutzungsplanänderungen. Denn: Ein ums andere Mal tauchen Detailfragen auf, die jedoch Gegenstand des Bauleitverfahrens sind und somit in die Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden fallen.
Bedenken hatten Uwe Hellmers (Grüne) und Bernd Petersen (WFB) geäßert. Hellmers fühlt sich nicht ausreichend informiert, was die Größe und den Umfang der geplanten Baumaßnahmen am Gutshaus angeht. Es handele sich um einen sensiblen Bereich in einem Landschaftsschutzgebiet. Keller machte nochmals deutlich, dass solche Detailfragen Gegenstand des Bauleitverfahrens der Gemeinde Tiste sind. „Der Tister Rat steht mit großer Mehrheit hinter dem Vorhaben und will dazu beitragen, dass es umgesetzt wird. Wir sollten das ebenfalls tun.“
Und weiter: „Wir vertrauen den Gemeinderäten bei ihren Vorhaben, dass sie es richtig machen und unterstützen daher ihre Anträge für die notwendigen Planänderungen auf Samtgemeindeebene. Mich stört wirklich dieses ständige Vermischen zwischen F- und B-Plan. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir unseren Gemeinden mehr zutrauen. Wir leben nun einmal in dieser Struktur der Samtgemeinde mit eigenständigen Mitgliedsgemeinden. Deshalb sind wir hier auch so erfolgreich, weil die Leute in den Gemeinden schon wissen, was sie zu tun haben. Das hat nichts mit Durchwinken zu tun, sondern mit Vertrauen in die Ratsmitglieder der Mitgliedsgemeinden und natürlich in die Bürgermeister. Dafür möchte ich ausdrücklich werben.“ Für seine Ausführungen hatte es im Bauausschuss Beifall gegeben.
Bernd Petersen setzte trotzdem nochmals zu Einwendungen an. Nach seinem Dafürhalten bringt der zunehmende Besucherstrom in das angrenzende Tister Bauernmoor eine erhebliche Verkehrsbelastung mit sich. Das habe auch Auswirkungen auf andere Gemeinden. Durch das Vorhaben auf dem Klostergut werde die verkehrliche Belastung noch weiter zunehmen. „Wir von der WFB fühlen uns nicht umfassend informiert, deshalb muss es auch erlaubt sein, kritische Fragen zu stellen. Wir vertrauen durchaus den Gemeinden, aber man muss auch nicht generell durchwinken.“
Sogleich gab’s Gegenwind. Diedrich Höyns hob die Bedeutung der geplanten Entwicklung für Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Klostergut hervor: „Das sollten wir unterstützen. Wir sollten viel mehr darauf gucken, was gibt es für Chancen und was bringt uns nach vorne. Das gilt es abzuwägen und hat nichts mit Durchwinken zu tun. Natürlich sind immer auch kritische Fragen erlaubt.“
Dirk Detjen ergänzte: „Wir sind mit dem bewährten Prozedere zwischen Samtgemeinde- und Gemeindeebene immer gut gefahren. Das Projekt des Tister Bauernmoores ist ein Erfolgserlebnis. Bislang haben die Verkehre für keine Gefahrenlage gesorgt.“
Jürgen Sausmikat (WFB) hatte im Bauausschuss ebenfalls einen mangelnden Informationsfluss zu Detailfragen moniert. Zwischenzeitlich habe er aber online den B-Plan-Entwurf eingesehen und sei nun bestens informiert. Und er zollte der Gemeinde Tiste Lob: „Der Plan ist wirklich gut gemacht.“
Hintergrund:
Zusammen mit dem Pächter des Gutsbetriebs wurde ein Konzept für eine zukunftsfähige Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes entwickelt, das einerseits den Erhalt der Anlage sichern soll, andererseits in der Tradition eines Mustergutes weiter als Lehr- und Lernort entwickelt werden soll. In diesem Zusammenhang soll außerdem ein Wohn- und Arbeitsort für Menschen mit Beeinträchtigungen in Kooperation mit den Rotenburger Werken entstehen.
Begleitend zu der Bauleitplanung war der Status der naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Ausweisungen von den zuständigen Behörden zu klären. Das ursprünglich zum Schutz der gesamten Gutsanlage ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet wird auf die nach heutigen, naturschutzrechtlichen Maßstäben schutzwürdigen Teile beschränkt. Der Kulturgutschutz wird durch die denkmalschutzrechtlichen Ausweisungen – Einzeldenkmal und Gesamtanlage – gewahrt. Die Schutzgebietskulissen werden in den Flächennutzungsplan übernommen.
Der Verwaltungsausschuss der Samtgemeinde Sittensen hat bereits 2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zum Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes.
Aufgrund von Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplanes stagnierte das Verfahren. Nach Abstimmungen mit dem Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde der Bebauungsplan grundlegend überarbeitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Zeitraum 2023 durchgeführt. Planungsrelevante Hinweise wurden in die Planung eingearbeitet.
Der Rat der Samtgemeinde Sittensen hat 2024 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine Veröffentlichung beschlossen. Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und entsprechend eingearbeitet.
Friederike Bock von der Klosterkammer hatte dem Bauausschuss der Samtgemeinde das Vorhaben nochmals erläutert. Alle historisch wertvollen Gebäude sollen erhalten werden. Kleine bauliche Erweiterungen sind nur auf ehemals bebauten Flächen vorgesehen. Im Südosten soll im Bereich eines abgerissenen Gebäudes ein Parkplatz eingerichtet werden. (hm) Foto Meyer