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B-Plan „Südlich Lindenstraße“: Gemeinderat genehmigt Entwurf – Gegenstimme von Sausmikat

Site plan showing orange access roads, gray parcels, and pink water channel boundaries on a development layout.

Sittensen. Das Vorhaben der Gemeinde Sittensen, ein Gewerbegebiet südlich der Lindenstraße zu entwickeln und gleichzeitig ein Wohngebiet nördlich der Eichenstraße herzustellen, zieht sich bereits lange hin. Ein ums andere Mal kommt es zu kontroversen Diskussionen.  

So auch bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Es ging um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für den aufzustellenden Bebauungsplan „Südlich Lindenstraße“, um die Genehmigung des vorliegenden Planentwurfs und um den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung.  

Obwohl die Abwägung einstimmig vonstattenging, verwehrte Jürgen Sausmikat (WFB) dem Planentwurf als einziges Ratsmitglied die Zustimmung. Grund: Er wünscht sich mehr „Aufenthaltsqualität und mehr Struktur durch mehr Grün sowie mehr Gehwegverbindungen.“ Den vorliegenden Entwurf bezeichnete er als „völlig langweilig, fantasielos und wie vor 30 Jahren geplant.“  

Er verwies auf die Ergebnisse einer städtebaulichen Studie für das Gewerbegebiet, die im Mai 2023 als sogenannte „Arbeitsidee“ den Mitgliedern des Planungsausschusses der Gemeinde vorgestellt worden ist. Das mögliche Bebauungskonzept wurde einstimmig empfohlen, aber nicht formell beschlossen.

Der Ansatz des Planers lautete seinerzeit: Gewerbe- und Wohngebiete harmonisch verbinden. Bei der Ausgestaltung des Konzeptplans hatte sich der Planer an dem Beispiel des Bremer Industrieparks orientiert. Dort wurden die Flächen aufgeweitet und mit viel Grün unterbrochen.

Des Weiteren plädiert Sausmikat, der vor seinem Ruhestand als Fachbereichsleiter im Bauamt der Gemeinde Neu Wulmstorf tätig war, für mehr textliche Festsetzungen. „Die Gemeinde muss mehr steuern und nicht auf Freiwilligkeit bauen“, so seine Begründung. Unter anderem möchte er, dass die Gemeinde die Anzahl der Arbeitsplätze pro 1000 Quadratmeter vorgibt „Was willst du damit erreichen“, wollte Bürgermeister Diedrich Höyns, der den Planentwurf vorgestellt hatte, daraufhin von ihm wissen. „Es geht auch um Einkommenssteuerzahlungen. Damit wir unsere Einnahmensituation verbessern können“, meinte Sausmikat.

Schließlich verwies er noch auf die Gemeinde Scheeßel, die für die Erschließung des neuen Gewerbeparks „ordentlich Fördermittel“ vom Land bekämen (vier Millionen Euro) und das Plangebiet ebenso ordentlich begrünt hätten. „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir mit den umliegenden Gemeinden im Wettbewerb stehen“, mahnte er. „Letztlich entscheidet der Preis einen Wettbewerb, egal, ob da nun noch fünf Bäume mehr stehen oder nicht“, entgegnete Höyns.

Je nach Bewerberlage Grundstücksgröße variieren

Sausmikat stand mit seinen Einwendungen relativ allein da. Mehrheitlich möchte man Kaufinteressenten größtmögliche Flexibilität bieten. Bauamtsleiter Jörg Schmidtchen machte deutlich, dass durch den damaligen Planentwurf mit der üppigen Begrünung 40 Prozent Gewerbeflächen verloren gegangen wären. „Außerdem gibt es eine Mindestanforderung, dass 20 Prozent Grün ohnehin vorgehalten werden muss. Es sind zwei Regenrückhaltebecken mit Grün vorgesehen, der Straßenkörper wird komplett links und rechts mit Bäumen begrünt. Der geplante Lärmschutzwall, der auf 30 Metern Länge eine Mindesthöhe von fünf Metern hat, wird ebenfalls begrünt“, gab zu verstehen. „Je mehr wir festlegen, desto mehr schränken wir ein. Wir können jetzt je nach Bewerberlage die Grundstücksgröße variieren. Es ist nicht korrekt zu sagen, es gibt zu wenig Grün und es ist wie vor Jahrzehnten geplant. Habe ich 40 Prozent Verlust in den Gewerbeflächen, bedeutet das auch, dass der Grundstückspreis um 40 Prozent steigt.“ Und er machte deutlich, dass Grünflächen zu pflegen sind und dafür zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden.

Vernünftiges, pragmatisches Gewerbegebiet

Da sich die Diskussion hinzog, stellte Thomas Miesner schließlich den Antrag auf Abstimmung: „Wir diskutieren schon viel zu lange herum. Wir wollen ein vernünftiges, pragmatisches Gewerbegebiet ausweisen. Wir dürfen nicht alles festsetzen, weil wir damit zu sehr einschränken. Jetzt wird es endlich Zeit, voranzukommen.“

Die innere Erschließung des Plangebietes soll über neue Planstraßen erfolgen, die ausreichend dimensioniert sind, damit sich auch Lkw und Müllfahrzeuge gut begegnen können. Die Hauptanbindung befindet sich im Norden an der Lindenstraße gegenüber der Einmündung der Straße „Westerböhmen.“ Dort ist die Errichtung eines Kreisverkehrs vorgesehen. Die ursprünglich angedachte Versetzung des Ortseingangsschildes in Richtung Groß Meckelsen ist laut Bürgermeister zurzeit nicht realisierbar.

Die Eichenstraße und die Straße „Waldheim-Osteufer“ werden festgesetzt, um mehr Platz für eine mögliche Verbreiterung der Straßen vorzuhalten. Die südwestliche Zufahrt in das Plangebiet dient vorwiegend der Anbindung der Wohngebiete. Gewerblicher Verkehr soll dort nicht entlanggeführt werden. Im östlichen Bereich ist eine fußläufige Verbindung zwischen Eichenstraße und Lindenstraße mit Anbindung an die neue Planstraße vorgesehen.

Schutzmaßnahmen festgesetzt

Auswirkungen durch Immissionen sind gutachterlich ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Darauf hatte der Bürgermeister bei der Vorstellung des Planentwurfes hingewiesen. Auch die Lage der Grundstücke wird darauf basierend entsprechend berücksichtigt. (hm) Grafiken: PGN/WIRSIND

Grafik oben: Der aktuelle Entwurf des B-Plans „Südlich Lindenstraße.“

Grafik unten: Die Konzeptidee aus dem Jahr 2023.

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