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Kinder auf E-Scootern: Verfahren gegen Eltern eingeleitet

Rotenburg. Die Polizei hat am vergangenen Samstagnachmittag Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Mitteilung der Polizei gegen die Eltern von zwei Kindern eingeleitet, nachdem diese mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Nun wird geprüft, ob die Eltern die Fahrten zugelassen haben.

Die Nutzung von E-Scootern ist in Deutschland erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Eine Fahrerlaubnis ist zwar nicht erforderlich, dennoch gelten für die Fahrzeuge besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu gehört insbesondere, dass Kinder unter 14 Jahren E-Scooter nicht im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen.

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