Werbung

Werbung

Ab 2027 werden Restabfallbehälter vom Landkreis gestellt

Landkreis Rotenburg. Wer für sein Grundstück eine Restmülltonne bekommen möchte, musste sich bisher eine private Tonne kaufen, diesen beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises anmelden und sich zudem selber um das Chippen des Behälters kümmern. Dieses System wird zum 1. Januar 2027 umgestellt, bereits ab dem 16. November gelten die neuen Regelungen.

Bürgerinnen und Bürger, die in den kommenden Monaten Änderungen an ihrem Behälterbestand in Betracht ziehen, können sich schon jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigen. So bleibt genügend Zeit, um zu prüfen, ob und welche Anpassungen für den eigenen Haushalt sinnvoll sind.

Sind die Besitzer mit ihrem bisherigen Restmüllbehälter zufrieden, so ändert sich nichts. Der Behälter kann weiterhin genutzt werden, ein automatischer Austausch findet nicht statt.

Werden die Restmüllbehälter ganz neu angemeldet oder die aktuellen Behälter in kleinere oder größere Behälter getauscht, bekommen die Hauseigentümer den neuen Behälter mit einem Transponder vom Landkreis. Dieser organisiert die Auslieferung, den Austausch und die Rückholung zum und vom jeweiligen Grundstück.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich also ab dem 16. November 2026 nicht mehr selbst um die Beschaffung und das Chippen eines neuen Restabfallbehälters kümmern.

Wird im Zuge einer Neuanmeldung oder Behälteränderung ein Restmüll- oder Altpapierbehälter neu bereitgestellt, fällt dafür eine Bereitstellungsgebühr an. Der Einzug eines Behälters bleibt gebührenfrei. Für bestimmte Fälle, beispielsweise einen nicht selbst verschuldeten Defekt oder Verlust, gelten Ausnahmeregelungen.

Bisher werden die Altpapiertonnen bereits vom Landkreis gekauft und bereitgestellt. Ziel ist es, die Systeme anzupassen, zu vereinfachen und dadurch Arbeitsprozesse zu digitalisieren.

Fragen zum Thema beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 04261 983-3160. Foto Landkreis Rotenburg (Wümme)

Werbung

Nach oben scrollen