Sittensen. Für bestimmte ehrenamtliche, feuerwehrbezogene Tätigkeiten außerhalb von Einsätzen – Lehrgänge, dienstliche Fahrten oder Teilnahme an Veranstaltungen – kann eine Verdienstausfall-Erstattung oder eine Aufwandsentschädigung beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen der jeweiligen kommunalen Satzung.
In der Samtgemeinde Sittensen ist das die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Mitglieder des Samtgemeinderates und ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde. Der Brandschutzausschuss hat jetzt einstimmig eine Satzungsänderung empfohlen. Diese bezieht sich inhaltlich auf die Teilnahme an Lehrgängen.
Alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für die Lehrgangsteilnahme an Landesfeuerwehrschulen einheitlich und unabhängig von ihrem tatsächlichen Verdienstausfall je angefangenen Lehrgangstag eine Entschädigung in Höhe von 45 Euro.
Für die genehmigte Teilnahme an Lehrgängen außerhalb der Landesfeuerwehrschulen wird einheitlich eine Entschädigung gezahlt. Neu aufgenommen in die Satzung sind die Lehrgänge „ABC-Einsatz Teil I und Teil II“, die nicht nur in den Landesfeuerwehrschulen, sondern auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt werden. Damit kann an die Teilnehmenden eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Stundenanzahl entspricht der des Maschinisten-Lehrganges, insofern ist die Höhe der Entschädigung entsprechend.
Im Einzelnen belaufen sich die Aufwandsentschädigungen auf folgende Summen: Funklehrgänge: 40 Euro, Atemschutzgeräteträgerlehrgänge: 120 Euro, je Lehrgang ABC-Einsatz Teil I: 120 Euro, je Lehrgang ABC-Einsatz Teil II: 120 Euro, Maschinisten-Lehrgänge: 120 Euro.
Gemeindebrandmeister Jörg Dreyer möchte grundsätzlich die Beträge angepasst wissen und plädierte für eine „deutliche“ Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte der Feuerwehr. „Es ist eine Super-Sache, dass sich überhaupt Leute finden lassen und die Bereitschaft so hoch ist. Der Zeitaufwand der ehrenamtlichen Feuerwehr-Funktionsträger ist nochmal deutlich höher als der eines Samtgemeinderatsmitgliedes, denn ein Ortsbrandmeister steht zum Beispiel in der Verantwortung von bis zu 70 Mitgliedern.“
Ausschussvorsitzender Nico Burfeind signalisierte Zustimmung, das Thema angehen zu wollen. „Jetzt geht es aber erst einmal um die Lehrgänge. In der kommenden Frühjahrssitzung können wir gesondert darüber beraten“, gab er zu verstehen. Ralf Osterholz zeigte sich zuversichtlich, dass gemeinsam mit der Feuerwehrführung eine „gute Lösung“ gefunden werden kann. (hm) Foto: Symbolfoto Feuerwehr