Landkreis Rotenburg. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) führt zur Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Bis zum 31. August können Stellungnahmen zum dritten Planentwurf abgegeben werden. Ziel bleibt es, dass der Kreistag die Änderung des RROP am 29. September 2026 endgültig beschließen kann.
Mit der erneuten Beteiligung soll zum einen das Beteiligungsverfahren zum zweiten Planentwurf von Januar 2026 wiederholt werden, da der damalige Bekanntmachungstext vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) beanstandet wurde.
Zum anderen werden nochmals die Abgrenzungen einiger Vorranggebiete für Windenergie geändert. Aufgrund von militärischen Belangen sollen verschiedene Flächen in den Bereichen Bothel, Hemslingen und Wittorf gestrichen bzw. verkleinert werden.
Dazu wird die Fläche 47 „zwischen Brüttendorf, Wehldorf und Wistedt“ verkleinert, um einen Abstand von 800 Metern zum Bebauungsplan Nr. 77 „Vor dem Wichelkamp“ der Stadt Zeven vom 30. Juni 2026 einzuhalten.
Die Planunterlagen stehen ab sofort online unter https://www.lk-row.de/rrop bereit.
Interessierte, die die Unterlagen in Papierform einsehen möchten, finden diese vom 10. bis zum 31. August 2026 in Zimmer 114 des Rotenburger Kreishauses.
Geöffnet ist das Kreishaus Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.