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F-Plan „Südlich Lindenstraße“: Samtgemeinderat beschließt erneute Auslegung

Sittensen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich Lindenstraße“ soll ein attraktives Flächenangebot für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde Sittensen geschaffen werden. Auch Arbeitsplätze sollen nachhaltig gesichert werden. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die baulichen Maßnahmen zu schaffen, sind sowohl der Flächennutzungsplan zu ändern als auch ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Feststellungsbeschluss des F-Plans wurde bereits 2023 durch den Samtgemeinderat gefasst. Zwischenzeitlich wurden jedoch weitere Flächen westlich des bisherigen Planänderungsgebietes hinzugekauft. Diese sollen nun in den Geltungsbereich mit einbezogen werden. Da diese Ergänzung die Grundzüge der Planung berührt, kann sie nicht ohne Weiteres nach dem Feststellungsbeschluss erfolgen. Insofern ist ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich. Da noch keine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch den Landkreis und die anschließende Bekanntmachung erfolgt ist, gilt das Verfahren derzeit als noch nicht abgeschlossen. Es kann somit an der Stelle vor dem Feststellungsbeschluss wieder aufgenommen werden, die für eine Änderung des Entwurfes und Fortführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Beschluss für die erneute Auslegung erging einstimmig.

Das etwa 18,7 Hektar Planänderungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand von Sittensen, südlich der Lindenstraße (L 142) und nördlich der Eichenstraße. Es schließt sich an bereits vorhandene Gewerbegebiete an. In der Gemeinde Sittensen besteht eine hohe Nachfrage nach Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben. In den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten sind jedoch nur noch wenige kleinere Restflächen vorhanden, die für eine derartige Nutzung zur Verfügung stehen. Da die Flächen im Planänderungsgebiet im Außenbereich liegen, ist eine Inanspruchnahme nur über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

Entlang der Eichenstraße sollen neue Wohngrundstücke entstehen. Zwischen den zukünftigen Gewerbeflächen im Norden und den Wohnflächen im Süden soll eine Pufferzone eingerichtet werden, die mögliche Immissionen auf den Wohngrundstücken mindern soll. Die verkehrliche Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes erfolgt über die Lindenstraße (L 142) und von der Landesstraße abzweigende, neue Planstraßen. Das zukünftige Wohngebiet soll verkehrlich über die vorhandene Eichenstraße erschlossen werden. Details werden in der verbindlichen Bauleitplanung geregelt.

Bezahlbarer Wohnraum

Uwe Hellmers (Grüne) appellierte wie im Bauausschuss dafür, Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, die an die bestehende Wohnbebauung angrenzen. Dort handele es sich um „beste Wohnlage“, darüber hinaus seien der Ortskern und infrastrukturelle Einrichtungen wie Grundschule und Freibad fußläufig zu erreichen. Auch bei dieser Einwendung galt wieder: Detailplanung ist Gegenstand der örtlichen Bauleitplanung. Darauf wies Bürgermeister Diedrich Höyns denn auch sogleich hin. Und er machte deutlich, dass dieser Punkt durchaus in den Planungen Berücksichtigung finde. Darüber hinaus gab er zu verstehen, dass die Zuteilung der Flächen an Immissionsschutzauflagen gebunden sei. Und eben diese sieht Dirk Detjen im Bereich der Lindenstraße und Eichenstraße für sozialen Wohnungsbau, wie von Hellmers favorisiert, nicht erfüllt.

Alfred Flacke, auch Vorsitzender des Planungsausschusses der Gemeinde Sittensen, brachte seine Verärgerung ob dieser erneut entstandenen Diskussion zum Ausdruck: „Mit diesem Vorhaben schaffen wir die letztmögliche Gelegenheit innerhalb der Gemeinde, Gewerbeansiedlungen zu schaffen. Für die Wohnbebauung sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, unter anderem ein Regenrückhaltebecken, dass eine Pufferzone von 40 Metern für die Lindenstraße schafft. Den bestehenden Lärm aus der Lindenstraße können wir ohnehin nicht wegnehmen.“

Der Sittenser Gemeinderat befasst sich am kommenden Donnerstag, 19 Uhr, bei seiner Sitzung mit dem Bebauungsplan. Zur Beschlussfassung stehen die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. (hm)

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