Sittensen. Ob Groß oder klein, lang oder breit, beruflich oder privat. Jeder ist schon einmal in die Situation gekommen, Ladung mit einem Fahrzeug transportieren zu müssen. In einem Pkw ist die Situation unkompliziert. Interessanter wird das Thema Ladung und ihre Sicherung bei Lkw und Anhängern.
Dieses umfassende Thema der Ladungssicherung war Schwerpunkt beim 231. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg an der Rastanlage Ostetal (Süd), direkt an der BAB 1. Als Referent fungierte der internationale Sachverständige für Ladungs-/Transportsicherheit und CEO von GWS Schlobohm, Wolfgang Schlobohm. Er kann auf einen langjährigen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Ladungssicherung, der Aus- und Weiterbildung sowie im Gefahrgutsegment zurückgreifen und beleuchtete den Bereich der Zurrgurte in der Ladungssicherung.
Ladungssicherung zum Anfassen
Einleitend ließ Schlobohm mehrere Ratschen herumreichen. Die 22 Teilnehmenden durften überprüfen, welche noch verwendbar und welche ablegereif waren. Der Referent sammelte nacheinander die ablegereifen Ratschen ein. CE-Zeichen auf dem Etikett? Nicht zulässig. Falsche Angaben auf dem Etikett? Nicht erlaubt. Gurt eingerissen, Ratsche verformt oder überstreckbar? Ablegereif. Zum Erstaunen aller Zuhörenden blieb am Ende keine Ratsche mehr übrig. Sie alle durften nicht verwendet werden.
Handhabung von Zurrgurten
Schlobohm erklärte, dass nur geprüfte und einsatzfähige Zurrgurte verwendet werden dürfen. Außerdem müssen diese lesbar gekennzeichnet und mit Etiketten versehen sein. Hat die Ladung scharfe Kanten, sind zum Schutz der Gurte Schutzüberzüge oder Kantenschoner zu verwenden. Aber was genau ist eine scharfe Kante? Eine scharfe Kante liegt bereits vor, wenn der Kantenradius kleiner als der Querschnitt des Zurrmittels ist. Mechanische Hilfsmittel wie Rohre oder Kanthölzer dürfen zum Vorspannen nicht genutzt werden.
Zurrgurte müssen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, durch eine befähigte Person geprüft werden. Haben die Gurtbänder Einschnitte an der Webkante, die größer als zehn Prozent sind, dürfen diese nicht mehr verwendet werden. Gurte mit Etiketten, die nicht blau, grün oder braun sind, die ein CE-Zeichen haben, die unleserlich sind oder gänzlich fehlen, sorgen ebenfalls dafür, dass das Zurrmittel nicht zu verwenden ist.
Abschließend zeigte der Sachverständige noch spannende Beispiele aus seinem Erfahrungsschatz. Beispiele, wie man es nicht macht: Ein Rohr, das als Zurrpunkt genutzt wurde, ein selbst zusammengenähter Zurrgurt oder wild geknotete Gurte, die nur noch am seidenen Faden hingen. Schlobohm verdeutlichte noch einmal, warum nur zugelassene Zurrgurte verwendet werden sollten. Der Hinweis auf die Dehnbarkeit machte dies besonders deutlich. Eine Dehnung von maximal sieben Prozent ist üblich. Aber eine Dehnung von teilweise 30 Prozent ergibt bei einem Acht-Meter-Standardzurrgurt eine Dehnung von 2,40 Meter. Zu viel, um die Ladung verkehrssicher zu sichern.
Viele Fragen und Diskussionen während des Vortrages zeigten dem Moderatorenteam des Fernfahrerstammtisches, dass dieses Thema sehr positiv angenommen wurde. Es konnten alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden, so dass alle Teilnehmenden zufrieden nach Hause fahren konnten.
Der nächste Fernfahrerstammtisch findet am 1. Juli zum Thema „Technisches Hilfswerk (THW)“ wieder an der Rastanlage Ostetal in Fahrtrichtung Hamburg, statt. Foto Fernfahrerstammtisch