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Förderprogramm: Rat vertagt Entscheidung über Festlegung der Gebietskulisse

Sittensen. Das Förderprogramm Lebendige Zentren“ ist ein zentrales Städtebauförderungsprogramm von Bund und Ländern zur Stärkung, Belebung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen, um sie als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu erhalten. Eine Schlüsselkomponente ist die Festlegung eines Fördergebiets durch die Kommune, oft als Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet nach Baugesetzbuch. Es stellt die Grundlage für die Umsetzung integrierter Entwicklungskonzepte dar.

Auch die Gemeinde Sittensen ist in dieses Programm aufgenommen worden. Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte Fördergebietskulisse, innerhalb derer die Kommune gezielt Projekte zur Aufwertung der Innenstädte und Ortskerne planen und umsetzen kann, um diese zukunftsfähig zu machen.

Die Projektleiter Caren Mertsch und Thomas Szylicki von der BauBeCon Sanierungsträger GmbH mit Hauptsitz in Bremen haben dem Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde den rechtlichen Rahmen und die nächsten Schritte nach der Programmaufnahme vorgestellt und erläutert.   

Deutlich machten Mertsch und Szylicki, dass der Gemeinde nach Baugesetzbuch die „hoheitliche Entscheidung“ obliegt, welche Verfahrensart zur Anwendung kommt. „Die angestrebten, umfangreichen Aufwertungs- und Neuordnungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, insbesondere die Umgestaltung des Markplatzes, der Mühlenstraße und der Bahnhofstraße, werten öffentlich wirksame Plätze und Straßenzüge in ihrer Qualität und Gestaltung auf und ziehen erhebliche sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen nach sich. Zudem könnte für die Gemeinde das Nutzen des Vorkaufrechtes für den Abbau von funktionalen Missständen, zum Beispiel an Gebäuden in städtebaulich exponierter Lage, für die Erreichung der Sanierungsziele sinnvoll sein“, so die Projektleiter. Daher empfehlen sie eine Durchführung im umfassenden Sanierungsverfahren. „Jedes Vorhaben muss im Sinne einer Sanierung geprüft werden“, stellten die Planer heraus.

Möglich ist auch die Bezuschussung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb des Fördergebietes. Die Abwicklung und Umsetzung wird durch eine kommunale Förderrichtlinie geregelt.  „Fördergegenstände“ sind Fassaden- und Dachsanierungen sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen und Einfriedungen. Förderhöhe: Im Einzelfall 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, bei denkmalgeschützten Gebäuden 40 Prozent.

Grundlage ist immer eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Kommune. Und: Mit der Durchführung darf erst nach Abschluss eines Modernisierungsvertrages begonnen werden.

Umsetzung umfangreich – Ressourcen im Bauamt knapp

Das Programm läuft über einen Zeitraum von 15 Jahren. Gemeindedirektor Jörn Keller machte sehr deutlich, dass der Arbeitsanfall sehr hoch sein wird. „Mit dem jetzigen Set-Up in unserem Bauamt werden wir die Umsetzungen innerhalb des umfangreichen Förderprogrammes nicht jonglieren können, auch nicht mit Unterstützung eines Sanierungsträgers.“

Freibadsanierung im Förderprogramm vorgesehen

Da in dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), mit dem sich die Gemeinde für das Programm „Lebendige Zentren“ beworben hat, auch eine Sanierung des Freibades mit einem Förderanteil von drei Millionen Euro benannt worden ist – jeweils eine Millionen Euro werden von Bund und Land getragen, eine Million Euro trägt Samtgemeinde Sittensen – drängt die Zeit, denn die Sanierungsmaßnahmen sollen im kommenden Jahr starten. Die vertragliche Regelung zwischen Gemeinde und Samtgemeinde zur Übertragung der Mittel, die der Rat bereits beschlossen hat, kann jedoch ohne festgelegte Gebietskulisse nicht erfolgen. Nach dem detailreichen Vortrag der Projektleiter besteht bei den Ratsmitgliedern noch Beratungsbedarf. Bis Februar soll die finale Entscheidung getroffen werden. (hm) Grafik BauBeCon

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