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Förderrichtlinie für ortsansässige Ärzte wird angepasst

Sittensen. Die Samtgemeinde Sittensen hat in den vergangenen Jahren ortsansässige Ärzte auf Basis einer eigenen Förderrichtlinie finanziell unterstützt. Aktuell ist die Richtlinie inaktiv. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Wortlaut der Richtlinie angepasst werden, damit auch Praxisübernahmen gefördert werden können. Begründung: Damit könnte eine Sicherstellung eines Praxisbetriebes, auch im Falle eines Verkaufes oder einer Übergabe erfolgen.

Der Samtgemeinderat hat sich jetzt dem Verwaltungsvorschlag einstimmig angeschlossen. Somit wird die „Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten und zur Unterstützung von bestehenden Praxen in der Samtgemeinde Sittensen“ entsprechend angepasst und aktiviert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026. (hm)

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