Sittensen. Der Rat der Samtgemeinde Sittensen hat sich mit einer Reihe von Zuschussanträgen befasst, die von Vereinen aus der Börde Sittensen gestellt worden sind. Sie basieren auf die in diesem Jahr angepasste Handreichung „Förderung des Sports sowie der Kultur- und Heimatpflege“ der Samtgemeinde, die damit den Sport sowie die Kultur- und Heimatpflege unterstützt. Antragsberechtigt sind Verbände und Vereine mit Sitz in der Samtgemeinde Sittensen sowie den Mitgliedsgemeinden. Pro Verein oder Verband ist ein Antrag pro Jahr zulässig, der sich auf ein Projekt beziehen muss.
Über die Förderung wird im Einzelfall entschieden und auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Förderfähig sind Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich der Erstausstattung sowie größere Instandsetzungen mit einer Investitionssumme von mindestens 5.000 Euro. Die Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 200.000 Euro, für Beleuchtungsanlagen auf Sport- und Übungsplätzen 20.000 Euro. Die Förderung beträgt bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist abhängig von der Haushaltslage der Samtgemeinde.
Kulturelle Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden ebenfalls gefördert – in der Regel mit zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für überregionale Turniere und Meisterschaften außerhalb des laufenden Spielbetriebs, die auf dem Gebiet der Samtgemeinde Sittensen stattfinden, können pauschal bis zu 250, ab Bundesebene bis zu 500 Euro gewährt werden.
Für Veranstaltungen, die das kulturelle Angebot in der Samtgemeinde bereichern und von gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in der Samtgemeinde durchgeführt werden, kann ein pauschaler Zuschuss von 250 Euro beantragt werden.
Zuschussanträge genehmigt
Der Rat hat allen Anträgen einstimmig entsprochen. So bekommt der SV Hamersen für den Neubau von zwei ganzjährig bespielbaren Tennisplätzen einen Zuschuss von zehn Prozent der Maximalinvestitionssumme von 200.000 Euro, demzufolge 20.000 Euro.
Dem VfL Sittensen wird für die Durchführung von Theaterveranstaltungen im Ludwig-Otto-Ehlers-Haus und auf der Waldbühne Königshof jeweils ein pauschaler Zuschuss von 250 Euro gewährt.
Des Weiteren erhält der VfL Sittensen für die Durchführung der Landesmeisterschaft im Tischtennis einen Zuschuss von 250 Euro, für die Durchführung der Deutschen Tischtennis-Mannschaftsmeisterschaften 500 Euro.
Dem Reitverein Sittensen wird für den Neubau einer Beregnungsanlage ein Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten – 2.498 Euro – gewährt.
Der Heimatverein der Börde Sittensen bekommt eine Förderung für die Einrichtung eines barrierefreien Büros für die Öffentlichkeitsarbeit und Inwertsetzung der öffentlich zugänglichen Ausstellungs- und Veranstaltungsräume im Haus der Vereine und der Geschichte. Die zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten belaufen sich auf 2.150 Euro.
Die Anträge des TuS Tiste wurden vor der Änderung der Handreichung gestellt. Es gilt daher die Fassung aus dem Jahr 2019. Demzufolge bekommt der Sportverein für den Neubau eines Sportplatzes und Parkplatzes einen Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten in Höhe von 30.000 Euro bei einer Investitionshöchstgrenze von 300.000 Euro.
Für „Infrastrukturkosten für einen Sportplatzneubau und damit verbundene Maßnahmen“ wird dem TuS Tiste ein Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten – 30.000 Euro – gewährt. (hm)