Landkreis Rotenburg. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) verenden zurzeit viele Kraniche an der Geflügelpest. Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat der Landkreis eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung dazu gilt ab sofort und ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/kranicheausnahmegenehmigung zu finden.
Viele Menschen rufen zurzeit beim Landkreis und den Gemeinden an und machen auf kranke Tiere aufmerksam. Die Tiere straucheln, sind orientierungslos und können sich teilweise nicht bewegen. Helfen kann man den Vögeln medizinisch nicht.
Kraniche sind nicht vom geltenden Jagdrecht erfasst, sie sind vielmehr durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Daher muss für das Töten der Tiere eine artenschutzrechtliche Genehmigung ausgesprochen werden.
Die Ausnahmeregelung zur Tötung von schwererkrankten Kranichen gilt bis zum 31. Januar 2026. Dies dient auch der Eindämmung der Ausbreitung der Vogelpest und wurde in enger Abstimmung zwischen den Fachämtern Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der Unteren Naturschutzbehörde und der Jagdbehörde sowie der Jägerschaft entschieden.