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Hörmobil bietet kostenlose Hör- und Sprachverständlichkeitstests für Kindergarten- und Vorschulkinder

Landkreis Rotenburg. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) erweitert sein Serviceangebot: Eine mobile Hörkabine, kurz Hörmobil, des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Oldenburg (LBZH) bietet kostenfrei Hör- und Sprachverständlichkeitstests für Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter an.

Das Hörmobil wird am Standort des Gesundheitsamtes in Zeven (altes Krankenhaus, Dr.-Otto-Straße 2, 27404 Zeven) Station machen. Aktuell sind zunächst zwei Termine pro Jahr geplant.

Es ist eine Anmeldung erforderlich, die Termine erfolgen nach Absprache. Wer mit seinem Kind zur Untersuchung kommen möchte, wird gebeten, sich möglichst per E-Mail beim Gesundheitsamt Rotenburg Wümme, Dienststelle Zeven, Verena Müller, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst / Hör- Seh- und Sprachheilberatung, anzumelden. Telefon: 04281 983-6233, E-Mail : Verena.Mueller@lk-row.de. Die Vorstellung ist kostenlos, eine Überweisung nicht erforderlich. Eltern müssen lediglich vorab einige Unterlagen ausfüllen und zusenden. Nach dem Termin erhalten sie einen Bericht.

Ziel des Angebots ist es, wohnortnahe und zuverlässige Überprüfungen des Hörvermögens zu ermöglichen, um frühzeitig mögliche Hörprobleme zu erkennen. Insbesondere für jüngere Kinder ist dies eine wichtige Information, da ohne ein gutes Hören keine problemfreie Lautsprachentwicklung erfolgen kann.

Was wird gemacht?

  • Gehörgangsinspektion (Betrachtung des äußeren Gehörganges und des Trommelfells mit einem Otoskop)
  • Tympanometrie (Untersuchungsmethode zur Messung der Mittelohrfunktion)
  • Otoakustische Emissionen (schnelles und zuverlässiges Untersuchungsverfahren zur Bestimmung der Funktion des Innenohres) bekannt aus dem Neugebohrenenhörscreening
  • Tonaudiometrie (Messung des Hörvermögens für Töne)
  • Überprüfung des Richtungshörens
  • Sprachaudiometrie (Messung des Hörvermögens für Sprache)
  • Auslesen der vorhandenen Hörgeräte mittels Messbox zur Überprüfung der Hörgeräte-Einstellung 

Wer kann sich anmelden?

  • vorrangig Kinder mit bestehenden Hörauffälligkeiten (zum Beispiel langfristige ud wiederkehrende Otitis Media)
  • Kinder mit Sprachauffälligkeiten
  • Kinder in logopädischer Behandlung
  • Kinder, die keinen Termin bei einer pädaudiologischen Praxis oder HNO-Praxis bekommen

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