Landkreis Rotenburg (Wümme). Vor dem Hintergrund von Schilderungen über verbale Bedrohungen von Kommunalpolitikern im Landkreis ruft Landrat Marco Prietz öffentlich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander auf. „Wer sich ehrenamtlich in seiner Freizeit für das Gemeinwesen und seine Heimat engagiert, verdient Respekt und Anerkennung“, so Prietz.
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die nächsten Kommunalwahlen statt. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) setzen die Wählerinnen und Wähler ihre Kreuze auf den Stimmzetteln für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages, der Samtgemeinde- ,Gemeinde- und Ortsräte. Sie alle werden für die nächste Wahlperiode mit einer Dauer von fünf Jahren gewählt. Im ganzen Landkreis engagieren sich dafür unzählige engagierte ehrenamtliche Kandidatinnen und Kandidaten.
Das Ehrenamt in der Politik ist eine der tragenden Säulen des gesellschaftlichen Friedens und guten Zusammenlebens. Die in der Politik ehrenamtlich aktiven Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich uneigennützig für gute Lebensbedingungen vor Ort ein und investieren hunderte von Stunden in ihrer Freizeit.
Meinungsverschiedenheiten sind in einer Demokratie ein selbstverständlicher Bestandteil des Diskurses und dringend notwendig. Das Ringen um die besten Argumente, aber auch unterschiedliche Sichtweisen und Interessen sind charakteristische Merkmale einer pluralistischen Gesellschaft. „Am Ende entscheiden dann nach sorgfältiger Beratung die von den Bürgerinnen und Bürgern in demokratischer Wahl legitimierten Gremien einer Kommune über Sachfragen“, betont der Landrat.
Wer mit solchen Entscheidungen unzufrieden sei, könne im Anschluss selbstverständlich seinen Unmut artikulieren, Beschlüsse kritisieren oder aber sich selbst mit seinen Positionen und Ideen bei der nächsten Kommunalwahl einer Wahl stellen. „Persönliche Beleidigungen und Bedrohungen von Kommunalpolitikern und ihren Familien stellen jedoch eine Grenzüberschreitung dar, die völlig inakzeptabel ist“, erklärt Marco Prietz.
Wer kommunale Mandatsträger bedrohe und einschüchtern wolle, mache sich dabei strafbar und müsse damit rechnen, dass die Betroffenen Strafanzeige stellen. Gleiches gelte für den Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreis- und Kommunalverwaltungen. „Auch als Arbeitgeber tolerieren wir keinesfalls, dass unsere Beschäftigten, die im Interesse der Allgemeinheit öffentliche Aufgaben wahrnehmen, verbal oder tätlich angegriffen werden“, so Prietz. Foto Landkreis