Werbung

Werbung

Leserbrief von Klaus Fitschen zum Artikel: „Zukunftskonzept Klostergut Burgsittensen: Gemeinderat beschließt geänderten B-Planentwurf“

„Zu dem genannten Artikel auf „Sittensen Aktuell“ vom 30. Dezember 2025 sehe ich mich zu einer Klarstellung veranlasst, da ich seit dessen Veröffentlichung mehrfach darauf angesprochen wurde, ob ich der dort erwähnte Bürger sei. Diese Frage kann ich eindeutig mit Ja beantworten.

Allerdings entspricht die öffentliche Darstellung meiner Eingabe in wesentlichen Punkten nicht den Tatsachen. Ich habe keine Verfahrensfehler geltend gemacht, die sich auf künftige Nutzungen beziehen. Weder habe ich die im Entwurf vorgesehenen 12 Betten thematisiert, noch habe ich hierzu oder zu anderen geplanten Nutzungsänderungen Stellung genommen. Entsprechende Aussagen finden sich in meiner Eingabe nicht.

Bereits in der Frühjahrssitzung des Gemeinderates habe ich jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entscheidungsrelevante Unterlagen fehlten. Trotzdem wurden vom 07.04.2025 bis 07.05.2025 unvollständige Unterlagen öffentlich ausgelegt. Unmittelbar anschließend folgte vom 09.05.2025 bis 09.06.2025 eine zweite Auslegung mit zusätzlichen Unterlagen – ohne Information oder erneute Beteiligung des Rates. Dieses gesamte Vorgehen stellt aus meiner Sicht einen klaren Verstoß gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren dar.

Der Kern meiner Eingabe nach § 3 Abs. 2 BauGB betrifft die zugesagte Gutsumgehung, die Grundlage für den Aufstellungsbeschluss von 2019 war. Diese Zusage war entscheidend und wurde durch ein entsprechendes Geo-Gutachten zur Machbarkeit untermauert. Ebenso relevant für meine Eingabe sind Teile des Verkehrsgutachtens, insbesondere im Hinblick auf den Schwerlastverkehr durch den Ortskern von Tiste und die dortige bewohnte Tempo-30-Zone.

Entgegen anderslautenden Behauptungen haben keinerlei Nachbesserungen auf Grundlage meiner Eingabe stattgefunden. Besonders irritierend ist zudem die Aussage, man habe sich außergerichtlich geeinigt. Es bleibt offen, wer sich hier mit wem geeinigt haben soll, da weder der Bürgermeister noch ich an einer solchen Einigung beteiligt waren. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Abwägungsverfahrens zwischen Klosterkammer und Planungsbüro Tatsachen geschaffen wurden.

Wer eine formelle Eingabe im laufenden Beteiligungsverfahren nicht ordnungsgemäß in die Abwägung einbringt, sondern stattdessen von einer außergerichtlichen Einigung spricht, verlässt den vorgesehenen Verfahrensweg. Das ist zumindest erklärungsbedürftig.

Hätte man bei anderen Bebauungsplänen – etwa beim „Solarpark“ – in vergleichbarer Weise agiert, wäre deutlicher Widerspruch von Verbänden und Öffentlichkeit wohl nicht ausgeblieben. Nun bleibt abzuwarten, welche Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Ein transparentes Verfahren und eine saubere Abwägung sollten dabei selbstverständlich sein.“

Werbung

Nach oben scrollen