Sittensen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist von Seiten des Niedersächsischen Städtetages eine Neuformulierung für die Änderung der Gebührensatzung der Straßenreinigung vorgeschlagen worden. Diese bezieht sich auf den Satzungstext zu Einschränkungen oder Unterbrechungen.
Demnach wird eine Gebührenerhebung fortgesetzt, wenn die Einschränkung bei der Reinigung einen vollen Monat übersteigt. Durch die neue Formulierung ist der Zeitraum ohne Gebührenminderung auch bei Situationen entsprechend verlängert worden, die der Leistungserbringer nicht zu vertreten hat.
Die entsprechende Satzungspassage lautet nach der Änderung wie folgt: „Falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen in einer Straße für weniger als einen Monat eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Ein Minderungsanspruch besteht auch nicht, wenn für weniger als drei Monate die Reinigung einer Straße beziehungsweise in rechtlich oder tatsächlich zulässigen Abschnitten i.S. des Erschließungsbeitragsrechts, insbesondere wegen Straßenbauarbeiten oder anderer örtlicher Gegebenheiten, ihre Intensität oder die flächenmäßige Ausdehnung eingeschränkt werden muss.“
Der Rat der Samtgemeinde Sittensen hat die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung bei zwei Gegenstimmen beschlossen.
Ingo Hillert machte erneut deutlich, er dem nicht zustimmen kann: „Damit ist eine Verschlechterung für die Gebührenzahlenden verbunden. Man kann es ihnen nicht nahebringen, dass sie bei einem Ausfall der Reinigung bis zu drei Monaten keine Erstattung bekommen.“
Thomas Miesner widersprach: „Es geht lediglich um eine Verschiebung der Gebührenlast. Der Verwaltungsaufwand wäre viel höher als der Nutzen für die Bürger. Es handelt sich nur um eine Formalie.“
Zeitgleich mit der Änderung der Gebührensatzung wird die Satzung über die Reinigung öffentlicher Wege, Straßen und Plätze um die Straßen Feldstraße (nach Haus-Nr. 4), Goethering, Heinrich-Heine-Straße, Kleiststraße, Lessingstraße, Schillerstraße und Heerweg ergänzt. Denn: Deren Endausbau ist erfolgt. Die maschinelle Reinigung der Straßen wird durchgeführt. Ab Oktober 2026 werden Gebühren erhoben. Die zu reinigenden Flächen erhöhen sich dadurch um 2.630 laufende Frontmeter. (hm)