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7. November 2025

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Vogelgrippe: Aufstallpflicht im Landkreis

Landkreis Rotenburg. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde bei mehreren Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet die aviäre Influenza (AI), die sogenannte Geflügelpest oder Vogelgrippe, nachgewiesen. Damit ist die Vogelgrippe flächendeckend im Landkreis angekommen. Um ein Übergreifen auf weitere Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Landkreis deshalb zum 31. Oktober 2025 die Stallpflicht für Geflügel an.

Das Geflügel muss ab dem 31. Oktober in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.

Kleinst- und Hobbyhaltungen

Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Trotzdem sind Tierhalter auch in Kleinstbetrieben verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz ihres Tierbestandes zu ergreifen. Dies beinhaltet die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen. Auch eine freiwillige Aufstallung des Geflügels wird dringend empfohlen.

Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.

Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht und weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.lk-row.de/gefluegelpest.

Tote Wildvögel – Gemeinde ist Ansprechpartner

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein.

Erst wenn mehrere Wildvögel an einer Stelle deutlich krank erscheinen oder tot gefunden werden oder wenn ein toter Wildvogel auf einem Privatgrundstück oder an einem öffentlichen Ort gefunden wird, sollte die zuständige Gemeinde verständigt werden.

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