Sittensen. Die Gemeinde Klein Meckelsen möchte den örtlichen Friedhof erweitern. Eine Fläche von 9.700 Quadratmetern soll zum Waldfriedhof werden. Der vorhandene Waldcharakter soll dabei erhalten bleiben. Die Baugenehmigung liegt vor, ebenso sind alle weiteren, erforderlichen Genehmigungen erteilt worden.
Die als Waldfriedhof gekennzeichnete Fläche bedarf der Widmung durch die Samtgemeinde Sittensen als Träger des Friedhofes Klein Meckelsen. Diese Widmung hat der Samtgemeinderat einstimmig beschlossen. Damit einher geht eine erforderliche Änderung der Friedhofssatzung, die der Rat ebenfalls beschlossen hat.
Im Waldfriedhof werden die vorhandenen Buchen und Eichen als Bestattungsbäume genutzt. Je Bestattungsbaum können zwölf Urnen in Einzelwahlgrabstellen (eine Urne pro Einzelwahlgrab) beigesetzt werden. Die Bäume mit den umliegenden Urnengrabstellen bilden die Baumruhestätte im Waldfriedhof, in dem ausschließliche Urnen beigesetzt werden. Im Nutzungsrecht für 30 Jahre für ein Einzelwahlgrab ist anteilig die Nutzung an dem Bestattungsbaum integriert.
Der Waldfriedhof ist bisher noch nicht in Anspruch genommen worden. Es liegen daher noch keine abschließenden Berechnungsgrundlagen über den Aufwand der Einrichtung und der laufenden Unterhaltung vor. Für die erstmalige Gebührenerhebung wird daher der Infrastrukturanteil von 527,37 Euro aus der bisherigen Gebührenkalkulation des Friedhofes übernommen. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Klein Meckelsen.
Für den als Bestattungsbaum dauerhaft zu erhaltenden Einzelbaum wird ein kalkulatorischer Wertansatz von 3.500 Euro für 30 Jahre zugrunde gelegt. Bei zwölf Grabstellen entfällt damit ein Anteil von 291,67 Euro auf die einzelne Grabstätte. Der Infrastrukturanteil und der Anteil an der Baumruhestätte bilden die Gebühr für das Nutzungsrecht.
Der Gebührentarif der Gebührensatzung wird um folgende Gebührensätze ergänzt:
Nutzungsrecht an einer Einzelwahlgrabstelle in der Baumruhestätte: 818 Euro, Verlängerungsjahr für das Nutzungsrecht: 27 Euro, Bestattung als Urnenbeisetzung im Einzelwahlgrab im Waldfriedhof: 302 Euro.
Die Gebühren für ein Namensschild werden mit den tatsächlich angefallenen Kosten erhoben. Nach der Aufnahme des Bestattungsbetriebes und dem Vorliegen ausreichender Erfahrungswerte wird zum Ende des folgenden Jahres eine aktualisierte Gebührenkalkulation für den ganzen Friedhof erstellt.
Lob und Dank
Ratsmitglied Herbert Osterloh aus Klein Meckelsen meldete sich zu Wort, um zwei Personen Lob und Dank für ihr Engagement zu zollen: Bürgermeister Hermann Meyer und Stefanie Früchtenicht von der Samtgemeindeverwaltung, letztere für die Erarbeitung der Gebührensatzung.
Samtgemeindebürgermeister Jörn Keller wandte sich ebenfalls voll des Lobes an den Bürgermeister der Gemeinde Klein Meckelsen: „Hermann, ohne deinen Einsatz würde es diesen Friedhof nicht geben. Es ist ganz wichtig, dass du dieses Projekt noch in deiner Amtszeit zum Abschluss gebracht hast. Das hast du sehr gut gemacht.“ (hm) Skizze: Samtgemeinde