Tiste. Für eine zukunftsfähige Entwicklung sollen für das denkmalgeschützte Klostergut Burgsittensen neue Nutzungen ermöglicht werden, die eine planungsrechtliche Absicherung erforderlich machen – die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Eigentümer ist der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, vertreten durch die Klosterkammer Hannover, der für den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage verantwortlich ist. Zusammen mit dem Pächter des Gutsbetriebs wurde ein Konzept für eine zukunftsfähige Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes entwickelt, das einerseits den Erhalt der Anlage sichern soll, andererseits in der Tradition eines Mustergutes weiter als Lehr- und Lernort entwickelt werden soll. Das entspricht auch der denkmalpflegerischen Zielsetzung.
Die frühzeitige Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplans ist erstmals im Jahr 2019 durchgeführt worden. Mit der damaligen Planzeichnung konnte jedoch nicht vermittelt werden, dass nur kleinteilige Veränderungen geplant sind. Außerdem war die Thematik der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet nicht behandelt worden. Es folgten zahlreiche, langwierige Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden, um Natur- und Denkmalschutz in Einklang zu bringen.
Kooperation mit Rotenburger Werken
Das geplante Vorhaben sieht auf der Gutsanlage in Kooperation mit den Rotenburger Werken einen Wohn- und Arbeitsort für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen vor, die sich in der Rehabilitation befinden. Sie sollen dort Beschäftigungsmöglichkeiten haben und in das Hofleben integriert werden. Die ruhige und geschützte Lage abseits von Ablenkungen stellt eine wichtige Voraussetzung dar und gehört zum Konzept. Weiterhin soll das bestehende Angebot von Kunst- und Kulturveranstaltungen unter Berücksichtigung des Naturschutzes fortgeführt werden.
Die textlichen Festsetzungen des B-Plans sind nun verifiziert worden. Denn: Nach einer öffentlichen Auslegung im Frühjahr des Jahres hat laut Bürgermeister Stefan Behrens ein Tister Bürger Verfahrensfehler geltend gemacht, die sich auf die künftigen Nutzungen beziehen. „Wir konnten uns außergerichtlich einigen und haben die erforderlichen Nachbesserungen vorgenommen“, erläutert Behrens. Neben den bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen und dem Waldkindergarten sind die weiteren Nutzungen konkret aufgelistet. Demnach sieht der Planentwurf Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen, Gastronomie mit Café und Kantine, eine Beherbergungsmöglichkeit mit maximal 20 Einzelbetten, Veranstaltungs- und Gemeinschaftsräume im Zusammenhang mit den Einrichtungen von Landwirtschaft, Bildung, Kultur und die Durchführung von größeren Veranstaltungen mit bis 500 Besuchern an maximal 20 Tagen jährlich vor, diese aber nur außerhalb der Vogelzugzeiten aus dem 700 Meter nordwestlich des Plangebietes befindlichen EU-Vogelschutzgebietes.
Die Kosten für die Planung und Umsetzung der Bauleitplanung werden vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds übernommen. Bei einer Gegenstimme hat der Gemeinderat nun die Änderung des Planentwurfes und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Erhalt der historischen Bausubstanz
Das städtebauliche Konzept sieht vor, die historische Bausubstanz zu erhalten. Nur eine Scheune soll umgenutzt und für ein Unterkunftsgebäude der Rotenburger Werke erweitert werden. Am Herrenhaus soll ein früher vorhandener Anbau wiederhergestellt werden.
Im Bereich einer früheren Remise ist ein Parkplatz mit Schotterdecke geplant. Der bebaute Teil der Gutsanlage wird als Sondergebiet festgesetzt, der Landschaftspark als Parkanlage ausgewiesen. Mit der inzwischen erfolgten Ausweisung als Kulturdenkmal ist ein für den Erhalt der Anlage besser geeignetes Instrument vorhanden, so dass der noch aus dem Reichsnaturschutzgesetz stammende Landschaftsschutz für das Klostergut aufgehoben wurde. Die Rechtswirksamkeit erfolgt mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
Die Erschließung ist entsprechend den Empfehlungen eines Verkehrsgutachtens über die öffentlich gewidmete Ortsverbindungsstraße „Am Walde – Burgsittensen“ zwischen der L 142 und Tiste vorgesehen.
Mit dem Vorhaben ist nur eine geringe Neuversiegelung verbunden. Der Ausgleich erfolgt auf einer Fläche im Nordosten des Plangebiets. (hm) Grafik Planungsbüro, Foto Meyer
