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ABC-Einsatz-Lehrgänge: Rat beschließt Entschädigung und Satzungsänderung

Sittensen. Für bestimmte ehrenamtliche, feuerwehrbezogene Tätigkeiten außerhalb von Einsätzen – Lehrgänge, dienstliche Fahrten oder Teilnahme an Veranstaltungen – kann eine Verdienstausfall-Erstattung oder eine Aufwandsentschädigung beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen der jeweiligen kommunalen Satzung.

In der Samtgemeinde Sittensen ist das die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Mitglieder des Samtgemeinderates und ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde. Der Samtgemeinderat hat jetzt nach der einstimmigen Empfehlung des Brandschutzausschusses ebenso einhellig eine Satzungsänderung beschlossen. Diese bezieht sich inhaltlich auf die Teilnahme an Lehrgängen.

Alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für die Lehrgangsteilnahme an Landesfeuerwehrschulen einheitlich und unabhängig von ihrem tatsächlichen Verdienstausfall je angefangenen Lehrgangstag eine Entschädigung in Höhe von 45 Euro.

Für die genehmigte Teilnahme an Lehrgängen außerhalb der Landesfeuerwehrschulen wird einheitlich eine Entschädigung gezahlt. Neu aufgenommen in die Satzung sind die Lehrgänge „ABC-Einsatz Teil I und Teil II“, die nicht nur in den Landesfeuerwehrschulen, sondern auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt werden. Damit kann an die Teilnehmenden eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Stundenanzahl entspricht der des Maschinisten-Lehrganges, insofern ist die Höhe der Entschädigung entsprechend.

Im Einzelnen belaufen sich die Aufwandsentschädigungen auf folgende Summen: Funklehrgänge: 40 Euro, Atemschutzgeräteträgerlehrgänge: 120 Euro, je Lehrgang ABC-Einsatz Teil I: 120 Euro, je Lehrgang ABC-Einsatz Teil II: 120 Euro, Maschinisten-Lehrgänge: 120 Euro.

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Feuerwehrmitglieder Reisekosten nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes für Ehrenbeamte. (hm) Foto Symbolbild Feuerwehr

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