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Versicherungspflicht für Kleinkrafträder beginnt

Landkreis Rotenburg. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März müssen alle versicherungspflichtigen Kleinkrafträder ein neues, schwarzes Versicherungskennzeichen (Versicherungsplakette) führen. Das bislang gültige grüne Kennzeichen verliert mit Ablauf des Monats Februar seine Gültigkeit.

Versicherungspflichtig sind unter anderem Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways, leichte Quads (bis 50 ccm und maximal 45 km/h), E-Scooter sowie sogenannte S-Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst bei 45 km/h endet.

Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz strafbar

Wer ab dem 1. März mit einer alten oder ohne gültige Plakette im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, verfügt über keinen Versicherungsschutz. Das stellt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.

Marvin Teschke, Pressesprecher der Polizeiinspektion Rotenburg, ergänzt: „Auch wenn das Fahrzeug nur gelegentlich genutzt wird oder erstmals im Laufe des Jahres aus der Garage geholt wird, darf es erst nach Abschluss einer gültigen Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Ohne Versicherung haften Fahrzeugführende in der Regel persönlich für etwaige Schäden.“

Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum

Die Polizei wird zum Stichtag und den darauffolgenden Wochen im Rahmen ihrer Streifentätigkeit verstärkt Kontrollen durchführen und auf die Einhaltung der Versicherungspflicht achten. Fahrzeughalterinnen und -halter werden gebeten, rechtzeitig für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen und das neue schwarze Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Foto Polizei

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