Sittensen. Im Rahmen der Feuerwehrausbildung können auch Führerscheine absolviert werden. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen jedoch keine schweren Einsatzfahrzeuge gefahren werden. Dafür wäre der Erwerb des Lkw-Führerscheins erforderlich. Es gibt aber Regelung für ehrenamtliche Feuerwehrleute, die es ihnen erlaubt, Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zu fahren.
Der Träger des Brandschutzes kann seine Feuerwehrmitglieder gesondert auf die Führung von Feuerwehrfahrzeugen schulen, sofern sie dafür keine Fahrberechtigung erlangt haben. Dabei geht es um diese Feuerwehrmitglieder, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, damit aber nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen führen dürfen. Die Feuerwehrfahrzeuge sind üblicherweise jedoch schwerer. In der Vergangenheit gab es genügend Feuerwehrmitglieder mit der „alten“ Fahrerlaubnis Klasse 3. Diese Personengruppe wird kleiner, so dass neue Fahrer und Fahrerinnen ausgebildet werden müssen.
Der Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Sittensen hat sich einmütig dafür ausgesprochen, die Ausbildung in Theorie und Praxis zur Erteilung von Fahrberechtigungen aufzunehmen und die Fahrerlaubnisse nach dem Ablegen einer praktischen Prüfung zu erteilen. Laut Ordnungsamtsleiter Stefan Miesner ist die Ausbildung bei einem ortsansässigen Fahrlehrer möglich. Kosten entstehen nicht. Der Samtgemeinderat hat sich dem ebenso einhellig angeschlossen.
Einig waren sich die Ausschussmitglieder, dass damit das ehrenamtliche Engagement junger Feuerwehr-Nachwuchskräfte gefördert werden soll. Damit einher geht indes keine private Nutzung dieser Fahrberechtigung. „Sie gilt nur für den Feuerwerbetrieb“, betonte der Ordnungsamtsleiter. Gemeindebrandmeister Jörg Dreyer merkte an, dass auf Feuerwehrebene noch der Bedarf ermittelt und eine Ausbildungsgruppe initiiert werden soll.
Im Zuge der Haushaltsberatungen kam die Anschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehren mit Grundausstattung sowie von neuen Uniformen und Schulterstücken zur Diskussion. Gemeinsam mit der Feuerwehrführung soll in einer weiteren Sitzung gesondert über die Themen beraten werden. Der Gemeindebrandmeister hatte dafür plädiert, hinsichtlich der Wiederbeschaffung von Fahrzeugen einen einheitlichen Standard zu fahren. Dieser Ansatz soll auch für die Uniformen und Schulterstücke gelten. Ausschussmitglied Hermann Stemmann hatte angeregt, die Wehren mit Grundausstattung mit einem Tragkraftspritzenfahrzeugmit Wasser (TSF-W) auszustatten, da es über einen fest eingebauten Löschwassertank verfügt. „Die Versorgung mit Wasser ist im Einsatzfall sehr wichtig“, bedeutete er. Auch der stellvertretende Gemeindebrandmeister Mario Wintjen sprach sich dafür aus, einmal konkret zu planen und über Jahre hinweg die Wiederbeschaffung fortzuführen. (hm) Foto Symbolbild Feuerwehr