A1Heidenau/Zeven. Die Autobahnpolizei Sittensen sucht Zeuginnen und Zeugen zu einem gefährlichen Fahrmanöver auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen. Demnach befuhr ein bislang unbekannter Fahrer befuhr am 6. Juli gegen 18.55 Uhr zwischen Heidenau und Sittensen mehrfach verbotswidrig den Seitenstreifen und nutze diesen mit hoher Geschwindigkeit zum Überholen.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die gefährliche Fahrweise bereits vor dem genannten Streckenabschnitt fortsetzte.
Die Polizei bittet insbesondere Verkehrsteilnehmende, die durch das Fahrverhalten gefährdet wurden oder den Vorfall beobachtet haben, sich bei der Autobahnpolizei Sittensen unter 04282 50870 zu melden.
Widerstand gegen Polizeibeamte: Polizist leicht verletzt
Zeven. In der Nacht von gestern auf heute ist es gegen Mitternacht in der Lindenstraße in Zeven vor einer Bar zu mehreren Straftaten durch einen 42-Jährigen gekommen. Es handelt sich um einen der Polizei bereits bekannten Mann aus der Samtgemeinde Zeven. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.
Die Polizei war alarmiert worden, nachdem der Mann trotz eines bestehenden Hausverbots die Bar nicht verlassen wollte. Die eingesetzten Beamten erteilten ihm einen Platzverweis, dem er jedoch nicht nachkam. Stattdessen verhielt er sich zunehmend aggressiv, deutete mehrfach Schlagbewegungen in Richtung der Einsatzkräfte an und drohte ihnen mit dem Tode.
Als der Mann plötzlich in seine Tasche griff und eine Bewegung auf die Beamten machte, brachten diese ihn unter Einsatz von Reizstoff zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Ein Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand führte der Beschuldigte letztlich nicht mit sich.
Während des Transports zur Dienststelle spuckte der Mann mehrfach um sich und traf dabei einen 22-jährigen Polizeibeamten. Dieser erlitt leichte Verletzungen. Aufgrund einer Armverletzung wurde der Beschuldigte anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Dort beleidigte er die Einsatzkräfte fortlaufend.
Gegen den 42-Jährigen wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet.